AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chromatic Emotions GbR (Gesellschafter Alexander Schleep, Frederik Voigt)

§ 1 Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Chromatic Emotions GbR (Gesellschafter: Alexander Schleep, Frederik Voigt), (nachfolgend Chromatic Emotions GbR genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Vertragspartner genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängend die Sach- und Dienstleistungen der Chromatic Emotions GbR zum Gegenstand haben.
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(a) Die Angebote der Chromatic Emotions GbR sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Vertragspartner, sowie die
Auftragsbestätigung durch die Chromatic Emotions GbR bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
(b) Die entsprechende Auftragserteilung des Vertragspartners ist ein bindendes Angebot. Chromatic Emotions GbR kann dieses Angebot bis kurz vor Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen.

§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Termin der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager der Chromatic Emotions GbR (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager der Chromatic Emotions GbR; auch wenn der Transport durch die Chromatic Emotions GbR erfolgt ist, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen auch Tage an denen die Mietgegenstände abgeholt / von Chromatic Emotions GbR angeliefert und zurückgegeben / von Chromatic Emotions GbR abgeholt werden, dementsprechend auch angebrochene Tage. Werden Mitgegenstände nach 12:00 Uhr abgeholt und vor 12:00 Uhr zurückgegeben, wird für den Abholungs- und Rückgabetag, zusammen nur ein Tag berechnet. Nicht zurückgebrachte Mietgegenstände werden zu einem erhöhten Anfahrtsgeld abgeholt. Der Betrag richtet sich nach Weg und Aufwand, beträgt jedoch mindestens 50,00 EUR. Bei unvollständiger Rückgabe wird der Mietvertrag für die ausstehenden oder unvollständigen Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe verlängert. Es gelten die regulären Preise laut Preisliste. Mietgegenstände, die 14 Tage nach dem in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung festgelegten Ende des Mietzeitraumes nicht zurückgegeben wurden, werden als Verlust berechnet. Kleinteile, wie Haken, Adapterstecker, Klebebänder und Kabelbinder, werden sofort als Verlust berechnet. Entsteht der Chromatic Emotions GbR eine Schadenersatzforderung oder ein Verdienstausfall, weil die nicht zurückgegebenen Mietgegenstände zu einem darauf folgenden Auftrag gemietet wurden, übernimmt der Vertragspartner die entstehenden Kosten. Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

§ 4 Mietpreis
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in der Form § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste in Verbindung mit der Zeit-Mengen-Staffelung. Die Preise verstehen sich als Abholpreise ab Lager.

§ 5 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal, erfolgen gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamen Abschluss und Inhalt § 2 Absatz 1 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist die Chromatic Emotions GbR berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen. Zusatzaufträge werden mit einem Nachtragsangebot zu den üblichen Preisen der Chromatic Emotions GbR für Material und Stundenlöhnen berechnet. Vor Beginn der Zusatzdienstleistung muss vom Vertragspartner ein Nachtragsangebot unterschrieben werden.

§ 6 Überlassung von Personal
Bei der Überlassung von Personal durch die Chromatic Emotions GbR, sowohl bei fest angestellten Mitarbeitern der Chromatic Emotions GbR als auch bei freien Mitarbeitern, die im Namen der Chromatic Emotions GbR handeln, gilt im Einzelnen Folgendes:
(a) Jegliches Personal ist einzig dazu berechtigt, dass durch die Chromatic Emotions GbR zur Verfügung gestellte Material aufzubauen, in Betrieb zu nehmen, zu bedienen und abzubauen. Sollte der Vertragspartner das überlassene Personal damit beauftragen Fremdmaterial aufzubauen, in Betrieb zu nehmen, zu bedienen oder abzubauen, übernimmt die Chromatic Emotions GbR keine Haftung oder Gewährleistung.
(b) Der Ort, an dem die technischen Einrichtungen aufgebaut werden sollen, muss entsprechend vorbereitet sein. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich entsprechendes Werkzeug, Aufbauhilfen (z.B. Leiter, Hubarbeitsbphnen etc.) etc. zur Verfügung zu stellen.
(c) Die Berechnung von Personal erfolgt immer in vollen Tagessätzen. Die Arbeitszeit pro Arbeitstag und Tagessatz beträgt immer maximal 8 Stunden. Sollte die Arbeitszeit in Ausnahmefällen pro Stunde abgerechnet werden, so beträgt auch hier die maximale Arbeitszeit pro Arbeitstag 8 Stunden. Arbeitsstunden, die über die 8. Arbeitsstunde hinaus geleistet werden, werden mit einem Zuschlag von 25% berechnet. Eine Beschäftigung über die Zeit von 10 Stunden hinaus ist nicht zulässig (ArbZG §3). Bei mehrtägigen Einsätzen ist die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit einzuhalten. Sollte dies aus produktionstechnischen Gründen nicht möglich sein, muss durch den Vertragspartner zusätzliches Personal beauftragt werden. Die Chromatic Emotions GbR behält sich vor, bei Verstoß gegen das ArbZG durch den Vertragspartner den Vertrag zwischen der Chromatic Emotions GbR und dem Vertragspartner fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dem Vertragspartner steht in diesem Fall keine Minderung des vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrages zu. Sollten durch diese Kündigung zusätzliche Kosten entstehen (z.B. durch zusätzlich gebuchte Fahrkarten bei früherer Abreise etc.), werden diese dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung gestellt.
(d) Die angegebenen Preise für Tagessätze bzw. Stundenvergütung beziehen sich immer auf geleistete Arbeitsstunden zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends. Arbeitsstunden die in der Nachtzeit (zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens) geleistet werden, werden mit einem Zuschlag von 50% berechnet. Geleistete Arbeitsstunden an Sonntagen (0 Uhr bis 24 Uhr) werden mit einem Zuschlag von 50% berechnet. Arbeitsstunden, die an gesetzlichen Feiertagen geleistet werden, werden mit einem Zuschlag von 125% berechnet, an besonderen Feiertagen (24.12 bis 26.12 und 01.05) mit 150% Zuschlag.
(e) Zur Berechnung der Arbeitsstunden wird immer die angefangene Stunde herangezogen und voll berechnet.
(f) Fahrtzeit, wie etwa die An-/Abfahrt vom Sitz der Chromatic Emotions GbR zur Baustelle bzw. zum Veranstaltungsort, als auch Fahrten, die dem Materialtransport dienen, oder jene, die zwischen unterschiedlichen Einsatzorten stattfinden und dem Zweck der Veranstaltung dienen, gelten vollumfänglich als Arbeitszeit.
(g) Jegliche Zuschläge auf die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung werden dem Vertragspartner durch die Chromatic Emotions GbR nach Beendigung der Arbeiten in Rechnung gestellt.

§ 7 Stornierung durch den Vertragspartner
Der Vertragspartner hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 25 % des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird, 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird, und 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Chromatic Emotions GbR maßgeblich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen oder Vergütungsanteile, die für zusätzliche Leistungen i. S. v. § 5 vereinbart worden sind, sofern der Vertragspartner nicht nachweist, dass der Chromatic Emotions GbR ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als der entsprechende auf die Vergütung entfallende Abstandsbetrag ist. Der Vertragspartner trägt bei der Durchführung seiner Veranstaltung das alleinige wirtschaftliche und finanzielle Risiko. Chromatic Emotions GbR kann nicht dazu veranlasst werden, wegen Misserfolg der Veranstaltung von Teilen der Forderungen abzusehen oder die Preise zu senken.

§ 8 Zahlung
(a) Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonti (spätestens) zum vereinbarten Mietbeginn fällig (Vorauskasse). Die Chromatic Emotions GbR ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.
(b) Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
(c) Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Vertragspartners nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(d) Die Vergütung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind während des Verzuges mit 5% p.a. über dem Basiszins zu verzinsen. Bei Vertragsverhältnissen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist der Verzug mit 9% p.a. über dem Basiszins zu verzinsen.

§ 9 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
(a) Die Chromatic Emotions GbR verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen.
(b) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der Chromatic Emotions GbR unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Chromatic Emotions GbR nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche zu verlangen.
(c) Liegt ein nach Absatz 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist die Chromatic Emotions GbR nach eigener Wahl zum Austausch / Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist die Chromatic Emotions GbR zur Vervollständigung / zur Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Vertragspartner in Ansehung der einzelnen mangelhaften / fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen.
(d) Werden Geräte, hinsichtlich derer sich die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig oder schwierig zu bedienen sind, vom Vertragspartner dennoch ohne Fachpersonal von der Chromatic Emotions GbR angemietet, ist die Haftung der Chromatic Emotions GbR vollumfänglich ausgeschlossen.
(e) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners für Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Vertragspartners entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Vertragspartner der Chromatic Emotions GbR unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutz der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden.
(f) Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch die Chromatic Emotions GbR erfolgt, hat der Vertragspartner der Chromatic Emotions GbR vor Beginn der Arbeiten die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt die Chromatic Emotions GbR keine Gewähr.
(g) Sofern für den Einsatz bzw. den Betrieb technischer Einrichtungen Genehmigungen einzuholen sind, die aufgrund mangelnder Fachkenntnis nicht durch den Vertragspartner eingeholt werden können, kann die Chromatic Emotions GbR schriftlich beauftragt werden diese Genehmigungen zu beantragen. Dieser Beauftragung muss die Chromatic Emotions GbR schriftlich zustimmen. Die Chromatic Emotions GbR übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Erteilung dieser Genehmigungen.

§ 10 Schadenersatz
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache grob fahrlässigen oder durch vorsätzliches Handeln der Chromatic Emotions GbR beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung der Chromatic Emotions GbR ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten sowie der freien oder externen Mitarbeiter der Chromatic Emotions GbR. Des Weiteren übernimmt die Chromatic Emotions GbR keine Haftung für Immissionsschäden (Hörschäden oder ähnliches).

§ 11 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten der Chromatic Emotions GbR
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten der Chromatic Emotions GbR zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten der Chromatic Emotions GbR ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren konnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er der Chromatic Emotions GbR von vorstehenden Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit die Chromatic Emotions GbR gegenüber Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet. Die Wahrung der GEMA-Rechte ist Aufgabe des Veranstalters.

§ 12 Pflichten des Vertragspartners während der Mietzeit
(a) Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Vertragspartner ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Die Chromatic Emotions GbR ist während der Mietzeit zur Instandhaltung der Mietgegenstände berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
(b) Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Vertragspartner für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Richtlinien des Verbandes deutscher Elektroingenieure (VDE), zu sorgen.
(c) Der Vertragspartner hat für eine störungsfreie und ausreichend dimensionierte Stromversorgung zur Nutzung der Mietgegenstände Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietgegenstände in Folge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Vertragspartner einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Vertragspartner haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnlichem bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände. Für verbrauchte, defekte oder verlorengegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinzubehör, hat der Vertragspartner den Neuwert zu erstatten.

§ 13 Versicherung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, das allein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der Chromatic Emotions GbR auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners übernimmt die Chromatic Emotions GbR die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.

§ 14 Rechte Dritter
Der Vertragspartner hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet die Chromatic Emotions GbR unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Gegenstände dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Vertragspartner trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§ 15 Kündigung des Vertrages
(a) Unbeschadet der im § 6 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von der Chromatic Emotions GbR zusätzliche Leistungen zu erbringen sind.
(b) Die Chromatic Emotions GbR ist zu fristlosen Kündigungen berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vertragspartners eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wird.
(c) Der Verstoß gegen die Bestimmungen im § 11 Absatz 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt die Chromatic Emotions GbR zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages, ohne dass es einer Abmahnung bedarf.

§ 16 Rückgabe der Mietgegenstände
(a) Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen.
(b) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Die Chromatic Emotions GbR behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die stille Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
(c) Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies jedoch nicht möglich, so hat der Vertragspartner die Chromatic Emotions GbR hiervon unverzüglich schriftlich in
Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Vertragspartner die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Die Chromatic Emotions GbR bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, indem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die
Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.

§ 17 Schriftform
Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird diese auch durch die digitale Übermittlung von Dokumenten bewahrt.

§ 18 Schlussbestimmungen
(a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Chromatic Emotions GbR (Gesellschafter Alexander Schleep, Frederik Voigt) und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
(b) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Recklinghausen.
(c) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwellen am nächsten kommt.
(d) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.